Kirchenleitung

Die Verantwortung für die administrative Leitung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland trägt laut Kirchenverfassung der Landesvorstand. Mitglieder des Landesvorstands sind alle Apostel.

Vorsitzender des Landesvorstands ist Bezirksapostel Stefan Pöschel. Er vertritt als Kirchenpräsident die Kirche nach innen und außen. Ihn unterstützen die Apostel und Bischöfe.

 

Landesvorstand

Die Mitglieder des Landesvorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die administrative Leitung der Kirche. Der Landesvorstand besteht aus dem Bezirksapostel als Vorsitzendem sowie den Aposteln des Kirchengebiets. Der Bezirksapostel ist im Tagesgeschäft alleinvertretungsberechtigt. Er vertritt die Kirche gerichtlich und außergerichtlich.

Apostel aus Westdeutschland

Landesversammlung

Die Landesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Landesvorstands, den Bischöfen sowie den Bezirksvorstehern des Kirchengebiets. Vorsitzender der Landesversammlung ist der Bezirksapostel oder ein von ihm bestellter Vertreter.

Die Landesversammlung hat das Recht und die Aufgabe, Vorschläge und Anträge hinsichtlich der kirchlichen Arbeit zu beraten und zur weiteren Bearbeitung an den Landesvorstand weiterzugeben. Ihr obliegen ferner unter anderem die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landesvorstandes sowie die Wahl des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses.

Die Landesversammlung tagt in der Regel zweimal im Jahr. Hinzu kommen weitere Tagungen aller Bezirksämter, also der Bezirksältesten und Bezirksevangelisten.

Sitzungssaal in der Kirchenverwaltung Hamburg

Verfassung

Rechtliche Grundlage aller Neuapostolischen Kirchen in Deutschland ist die Verfassung. Für Westdeutschland gilt die Verfassung übergangsweise seit dem 1. Januar 2018 bis zur ersten regulären Landesversammlung der neuen Gebietskirche am 27. Januar 2018.

Verfassung

Emblem auf Kirchenfassade Bad Oeynhausen

Körperschaftsrechte

Die gesetzliche Grundlage für Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) sind, gründet sich auf Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Weimarer Verfassung. Das Wesen einer K.d.ö.R. ist die Selbstverwaltung im Rahmen der geltenden Gesetze.

Der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland wurden die Körperschaftsrechte am 24. April 1951 vom Landtag verliehen - damals lautete der Name der Gebietskirche noch Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen.

Am 29. Januar 2018 informierte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen im Gesetz- und Verordnungsblatt über den Zusammenschluss der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen K.d.ö.R. und der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland K.d.ö.R. zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland mit Sitz in Dortmund K.d.ö.R..

Stempel der Kirchenverwaltung