Kirchenleitung

Die Verantwortung für die administrative Leitung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland trägt laut Kirchenverfassung der Landesvorstand. Mitglieder des Landesvorstands sind alle Apostel. Vorsitzender des Landesvorstands ist Bezirksapostel Rainer Storck. Er vertritt als Kirchenpräsident die Kirche nach innen und außen. Ihn unterstützen sieben Apostel und zwölf Bischöfe.

 

Stammapostel

In der Neuapostolischen Kirche ist das Apostelamt das kirchenleitende Amt. Apostel arbeiten hauptsächlich als Verkündiger des Evangeliums und in der Seelsorge. Daneben erfüllen sie auch administrative Aufgaben.

Die Gesamtleitung der Neuapostolischen Kirche liegt seit Pfingsten 2013 in den Händen von Jean-Luc Schneider. Seine Stellung ist vergleichbar mit der, die Petrus im Kreis der urchristlichen Apostel innehatte: Er übt den Petrusdienst aus. Der Hauptsitz der Neuapostolischen Kirche International, der alle weltweit tätigen Apostel angehören, befindet sich in Zürich (Schweiz).

Jean-Luc Schneider ist Franzose und der neunte Stammapostel seit Bestehen der Kirche. Er ist oberster Repräsentant der Neuapostolischen Kirche. Der Stammapostel steht dem Kreis der Apostel weltweit vor, ordiniert die Apostel und leitet mit ihnen die Kirche. Der Stammapostel ist in Glaubensfragen letzte Instanz und setzt Lehraussagen nach Abstimmung mit seinen engsten Mitarbeitern, den Bezirksaposteln, fest. Er kommt mit ihnen regelmäßig zusammen, um Kirchenangelegenheiten von internationaler Bedeutung zu beraten.

Stammapostel Jean-Luc Schneider Stammapostel Jean-Luc Schneider

Bezirksapostel

Am 23. Februar 2014 ordinierte Stammapostel Jean-Luc Schneider den bisherigen Apostel Rainer Storck zum neuen Bezirksapostel für die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen. Rainer Storck trat damit die Nachfolge von Armin Brinkmann an, der die Gebietskirche mehr als acht Jahre lang leitete.

Mit der Zusammenlegung der beiden Gebietskirchen Nordrhein-Westfalen und Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland am Jahreswechsel 2017/2018 wurde Bezirksapostel Storck zum Kirchenpräsident ernannt. Am 25. Februar 2018 übernahm er dann mit der Ruhesetzung von Bezirksapostel Koberstein auch die seelsorgerische Verantwortung für die Bereiche der ehemaligen Gebietskirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland.

Als Kirchenpräsident betreut Rainer Storck die neuapostolischen Christen in Westdeutschland. Darüber hinaus obliegt ihm die seelsorgerische und administrative Verantwortung für die Mitglieder in den von Westdeutschland aus betreuten Gebietskirchen im Ausland.

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Bezirksapostelhelfer

Seit dem 11. Dezember 2022 unterstützt Apostel Stefan Pöschel als Bezirksapostelhelfer in der Gebietskirche Westdeutschland. Er entlastet so Bezirksapostel Rainer Storck und hat Gelegenheit, den Arbeitsbereich kennenzulernen.

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Landesvorstand

Die Mitglieder des Landesvorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die administrative Leitung der Kirche. Der Landesvorstand besteht aus dem Bezirksapostel als Vorsitzenden sowie den Aposteln des Kirchengebiets. Der Bezirksapostel ist im Tagesgeschäft alleinvertretungsberechtigt. Er vertritt die Kirche gerichtlich und außergerichtlich.

Die Apostel werden in ihren Bereichen jeweils von einem oder zwei Bischöfen unterstützt.

Die Apostel aus Westdeutschland

Die Bischöfe aus Westdeutschland

Apostel im Gespräch

Landesversammlung

Die Landesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Landesvorstands, den Bischöfen sowie den Bezirksvorstehern des Kirchengebiets. Vorsitzender der Landesversammlung ist der Bezirksapostel oder ein von ihm bestellter Vertreter.

Die Landesversammlung hat das Recht und die Aufgabe, Vorschläge und Anträge hinsichtlich der kirchlichen Arbeit zu beraten und zur weiteren Bearbeitung an den Landesvorstand weiterzugeben. Ihr obliegen ferner unter anderem die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landesvorstandes sowie die Wahl des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses.

Die Landesversammlung tagt in der Regel zweimal im Jahr. Hinzu kommen weitere Tagungen aller Bezirksämter, also der Bezirksältesten und Bezirksevangelisten.

Sitzungssaal in der Kirchenverwaltung Hamburg

Verfassung

Rechtliche Grundlage aller Neuapostolischen Kirchen in Deutschland ist die Verfassung. Für Westdeutschland gilt die Verfassung übergangsweise seit dem 1. Januar 2018 bis zur ersten regulären Landesversammlung der neuen Gebietskirche am 27. Januar 2018.

Verfassung

Emblem auf Kirchenfassade Bad Oeynhausen

Körperschaftsrechte

Die gesetzliche Grundlage für Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) sind, gründet sich auf Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Weimarer Verfassung. Das Wesen einer K.d.ö.R. ist die Selbstverwaltung im Rahmen der geltenden Gesetze.

Der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland wurden die Körperschaftsrechte am 24. April 1951 vom Landtag verliehen - damals lautete der Name der Gebietskirche noch Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen.

Am 29. Januar 2018 informierte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen im Gesetz- und Verordnungsblatt über den Zusammenschluss der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen K.d.ö.R. und der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland K.d.ö.R. zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland mit Sitz in Dortmund K.d.ö.R..

Stempel der Kirchenverwaltung