Segenshandlungen spenden ↑
Folgende Segenshandlungen kennt die Neuapostolische Kirche als persönliche Lebensbegleiter:
Als erste sichtbare Handlung Gottes am Menschen wird – auf Wunsch der Mutter – ein vorgeburtlicher Segen gespendet. Das stärkt die Mutter und vermittelt ihr die Gewissheit, dass sowohl sie als auch ihr Kind in der Hand des Herrn geborgen sind.
Bei der Konfirmation übernehmen Heranwachsende vor Gott die Verantwortung für ihr Handeln als Christen. Sie bekennen ihren Glauben zum dreieinigen Gott und bekunden den Willen, ihr Leben nach seinen Maßstäben zu führen. Unter Handauflegung empfangen sie den Segen, der sie in ihrem Bestreben stärken soll.
Bei der Verlobung verspricht sich ein Paar einander. Es bekundet vor der Gemeinde, sich in Gott gefälliger Weise auf die Ehe vorzubereiten. Anschließend empfangen sie den Segen dazu.
Die Trauung stellt die Ehe unter Gottes Segen, die zuvor zivilrechtlich beziehungsweise traditionell geschlossen wurden. Die Partner geloben vor Gott und der Gemeinde, in Treue einander in allen Verhältnissen beizustehen und in Liebe miteinander den Lebensweg zu gehen. Der Segen soll helfen, dieses Gelübde zu halten.
Auf Wunsch können Paare eine Segnung zu klassischen Ehejubiläen jenseits der 24 Jahre empfangen. Dabei werden die Partner der weiteren Fürsorge und Begleitung Gottes anempfohlen.
Feier im Gottesdienst ↑
Diese Handlungen finden — mit Ausnahme des vorgeburtlichen Segens — in der Regel im Gottesdienst statt. Als Segenshandlungen werden daneben noch die Weihe von Kirchengebäuden verstanden sowie die Aufnahme von Gläubigen in die Gemeinde, die in anderen Konfessionen getauft wurden.
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