Ab Mittwoch, 21.10.2020, gelten - zusätzlich zu den bekannten Lüften-, Abstands- und Hygiene-Regeln - weitere Hinweise beim Gottesdienstbesuch.
Die Corona-Fallzahlen steigen europaweit, und auch in Deutschland werden in einer Vielzahl von Regionen überschrittene Inzidenz-Werte festgestellt; so nun seit Montag auch im Rhein-Erft-Kreis. Dies führt zu einer Vielzahl von neuen Regelungen im Alltag, in der Schule, auf der Arbeit und auch in der Kirche.
Unser Bezirksapostel bittet noch einmal eindringlich, dass das bestehende Lüften-, Abstands- und Hygiene-Konzept weiterhin konsequent und zuverlässig umgesetzt wird. Dazu zählt insbesondere das regelmäßige Stoßlüften.
Für Gottesdienste in den sogenannten Hotspot-Gebieten (7-Tage-Inzidenz, mit Wert 50 oder höher) gelten folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen. Ab Mittwoch, 21.10.2020, gilt daher für Gottesdienste in Bergheim:
a) Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des Gottesdienstes: Die Gottesdienstteilnehmer tragen auch während des Gottesdienstes den Mund-Nasen-Schutz. Dies gilt auch für die am Altar sitzenden Amtsträger (nicht jedoch für den Amtsträger am Altar während der Predigt).
b) Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auf dem Kirchengrundstück: Die Gottesdienstteilnehmer tragen den Mund-Nasen-Schutz auch nach Verlassen der Kirche auf dem Kirchengrundstück.
c) Keine Gesangsdarbietungen im Gottesdienst: Auf Gesangsdarbietungen im Gottesdienst und auf die entsprechenden Versammlungen zur Probe wird komplett verzichtet.
Bezirksapostel Rianer Storck schreibt: „Wir möchten mit diesem Vorgehen zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der angespannten Lage umgehen und die behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie unterstützen.
© Gemeinde Bergheim