Am frühen Sonntagmorgen werden die Uhren eine Stunde vorgestellt. Die Sommerzeit beginnt.
"Die Nacht ist also 1 Stunde kürzer". Dabei findet der Wechsel von der Winterzeit (Normalzeit) auf die Sommerzeit statt.
Geregelt ist die jährlich zweifache Zeitumstellung übrigens in einer Verordnung vom 12.07.2001, veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001, Teil I Nr. 35:
"Auf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262), der durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung: (...) (2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2 A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet."
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